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Rechtliches

 

Fußring, Chip, Kaufvertrag, Nachzuchtbestätigung und Meldepflicht

 

Alle Papageien und Sittiche müssen durch einen Fußring oder einen implantierten Mikrochip gekennzeichnet sein.

Schließen Sie beim Kauf von Papageien auf jeden Fall einen schriftlichen Kaufvertrag ab. Im Vertrag sollte mindestens enthalten sein: Datum des Kaufs, Fußring-Nummer oder Chip-Nummer, Kaufpreis, Anschriften des Verkäufers und Käufers und - wenn bereits möglich - auch das Geschlecht des Vogels.

Denken Sie bitte daran, dass Sie Papageien bei der zuständigen Behörde anmelden müssen.
Da jedes Bundesland eine unterschiedliche Handhabungsverordnung erlassen haben könnte, müssten Sie die zuständige Behörde an Ihrem Wohnort erfragen. Dies könnte z.B. die Untere Landschafts- und Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung, das Regierungspräsidium oder auch das Kreisveterinäramt sein.

 

 


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