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Seit dem Jahr 2007 halten und züchten wir diese südamerikanische Sittichart in den Farbschlägen wildfarben, dunkelgrün, lutino, cremino, türkis, kobalt und mauve.
Beschreibung des wildfarbenen Katharinasittichs:
Katharinasittiche sind ca. 17 cm groß. Die Gefiederfarbe reicht von einem satten Grün bis zu Hellgrün. Dunkle Wellenlinien finden sich im Nacken, auf dem Rücken und an den Flanken, schwarze Tupfen/Flecken am Flügelbug, am oberen Flügel und an den Seiten der hinteren Flanken. Die beiden mittleren Schwanzfederspitzen sind schwarz. Der Schnabel ist hell hornfarbig, der Oberschnabel hat eine dunkle Spitze.
Farbschläge:
Bei den Katharinasittichen gibt es zwischenzeitlich unzählige Farbschläge, wie z.B. Lutino, Cremino, Türkis, Kobalt, Mauve, Dunkelgrün, Oliv und Grauflügel ...
Geschlechtsunterschiede:
Weibchen sind wie Männchen gezeichnet, haben aber zumeist wenigere und vor allem auch kleinere schwarze Flecken auf dem Flügel und am Steiß. Bei männlichen Vögeln sind die beiden mittleren Schwanzspitzen schwarz gefärbt, bei Weibchen fehlt zumeist diese Zeichnung oder sie ist weniger stark ausgeprägt. Für eine 100%ige Geschlechtsbestimmung, gerade bei Jungtieren und vor allem auch bei Lutinos, empfehlen wir eine DNA-Analyse.
Jungtiere sind weniger intensiv gefärbt, der Schnabel und die Füßchen sind noch etwas heller als bei den Altvögeln. Der Vorderkopf schimmert leicht bläulich.
Verhalten und Unterbringung:
Katharinasittiche sind sehr verträgliche Vögel, die man sehr gut im artgleichen Schwarm pflegen und auch züchten kann. Eine Vergesellschaftung mit anderen ruhigen und vor allem friedlichen Sitticharten ist ohne Probleme möglich. Katharinasittiche haben eine angenehm zwitschernde Stimme. Als Paar gehalten, hinterlassen Katharinasittiche einen eher phlegmatischen, geradezu langweiligen Eindruck beim Beobachter. Erst im Schwarm von etwa drei Pärchen tauen sie so richtig auf und auch erst dann kommt ihr verspieltes, neugieriges Verhalten so richtig zur Geltung. Leider ist ein Schwarm auch etwas lauter. Unsere Gruppe Katharinasittiche scheint gerade morgens und abends für einige Minuten so richtig aufzudrehen. Auf Zweigen und Ästen laufen sie übrigens sehr geschickt entlang, wobei der Kopf dabei meist nach unten geneigt ist. Bei Gefahr und Aufregung fächern sie die Schwanzfedern auseinander und scheinen regelrecht zu erstarren. Katharinasittiche lieben Schlafhöhlen/Schlafkistchen. Dies sollte bei der Käfig-/Volierenausstattung unbedingt berücksichtigt werden. Die Temperatur sollte bei einer Volierenhaltung im Winter nicht unter 10°C fallen.
Ernährung:
Unsere Katharinasittiche erhalten täglich Körnerfutter ("Großsittich Superzüchter” von Versele Laga), frisches kleingeschnittenes Obst und Gemüse (vorzugweise Äpfel, Mandarinen, Orangen, Kiwi, Karotten, Paprika) und Kolbenhirse gelb oder rot.
Während der Zuchtsaison wird zusätzlich Eifutter von Orlux, Keimfutter für Sittiche und Exoten von Versele Laga sowie Löwenzahn und Vogelmiere angeboten.
Grit, Kalk, Sepiaschalen stehen stets zur Verfügung. Des weiteren wird das Futter regelmäßig mit einem Vitaminpräparat angereichert. Ausführlichere Hinweise finden Sie auf unserer Infoseite "Wissenswert/Ernährung".
Zucht:
Als Nistkästen verwenden wir handelsübliche Wellensittichnistkästen und auch Großsittichnistkästen. Als Einstreu geben wir feines Buchenholz (3 mm) hinein.
Das Gelege bei Katharinasittichen besteht zumeist aus 4 - 5 Eiern, die ca. 18 - 20 Tage vom Weibchen bebrütet werden. In dieser Zeit wird das Weibchen vom Hahn gefüttert. Nach ca. 4 - 5 Wochen fliegen die Jungvögel aus. Danach werden sie noch weitere 2 - 3 Wochen von den Elterntieren gefüttert. Der Nistkasten wird auch nach dem Ausfliegen von der gesamten Vogelfamilie nachts zum schlafen aufgesucht.
Rechtliches:
Katharinasittiche sind nicht meldepflichtig.
Nach § 17 g Tierseuchengesetz in Verbindung mit der Verordnung zum Schutz gegen die Psittakose und Ornithose (“Psittakose-Verordnung”) muss jeder eine Erlaubnis (Zuchtgenehmigung) der zuständigen Behörde haben, der Papageien oder Sittiche züchten möchte.
Dies gilt auch dann, wenn Sie nur 1x mit Ihren Sittichen/Papageien Nachwuchs haben möchten und sogar die Jungvögel selbst behalten wollen! Lassen Sie Ihre Krummschnäbel ohne diese Genehmigung brüten, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die ggf. mit hohem Bußgeld geahndet werden kann!
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